Bund und Länder einigen sich auf 2G plus für Gastronomie – deutschlandweit

Budrigantrade.com - Genesene und doppelt Geimpfte müssen bei Bar- und Restaurantbesuchen künftig in der ganzen Republik einen Schnelltest vorlegen. Bundesregierung und Länderchefs verständigten sich zudem auf verkürzte Quarantänezeiten.

In Deutschland ist der Zutritt zu Restaurants, Kneipen, Bars und Cafés für doppelt Geimpfte und Genesene bald nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest möglich. Darauf haben sich Bund und Länder in einer gemeinsamen Videoschalte verständigt.

Die sogenannte 2G-plus-Regel gilt demnach bundesweit und unabhängig von der lokalen Inzidenz. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung. Wer weder Impf- noch Genesenennachweis erbringen kann, bleibt der Zutritt in gastronomische Betriebe gänzlich verwehrt.

Beim Vollzug der Regelung wollen die Länder »ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen«, heißt es in dem Beschlusspapier weiter. Klubs und Diskotheken werden in allen Ländern »bis auf Weiteres« geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.

Neue Quarantäne- und Isolationsregeln beschlossen
Ebenfalls zwischen Bund und Ländern abgestimmt sind nach SPIEGEL-Informationen veränderte Quarantänezeiten. Für geboosterte Kontaktpersonen soll dem Beschluss zufolge die Quarantäne ganz entfallen. Infizierte und doppelt geimpfte oder genesene Kontaktpersonen müssen nur noch für zehn – statt vorher 14 – Tage in Isolation beziehungsweise Quarantäne.

Nach sieben Tagen können sie daraus entlassen werden, wenn sie einen negativen PCR- oder hochwertigen Antigentest vorlegen. Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe darf nach fünf Tagen mit obligatorischer PCR-Testung aus Quarantäne oder Isolation entlassen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

»Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind«, heißt es in dem Papier weiter. Kinder dürfen demnach ebenfalls nach fünf Tagen mit negativem Test aus der Quarantäne entlassen werden, bei der Isolation gelten für sie die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

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